Export nach Österreich

Österreich ist für Unternehmen aus der Republika Srpska ein naheliegender Einstiegsmarkt in die EU: geografisch nah, wirtschaftlich eng verflochten und durch die Diaspora sprachlich und kulturell vertraut. Diese Seite fasst zusammen, welche Regeln, Dokumente und Schritte für einen Export nach Österreich gelten.

Stand: September 2026. Die Informationen sind eine praxisnahe Orientierung und keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung. Zoll- und Produktvorschriften ändern sich; prüfen Sie verbindliche Auskünfte bei den unten genannten Stellen.

Warum Österreich?

  • Österreich zählt laut dem AußenwirtschaftsCenter Sarajevo der WKÖ zu den größten ausländischen Investoren in Bosnien und Herzegowina. Bestehende Geschäftsbeziehungen erleichtern den Einstieg.
  • Der EU-Markt ist für Bosnien und Herzegowina der wichtigste Absatzmarkt; rund drei Viertel der Ausfuhren gehen in EU-Länder.
  • Ware, die in Österreich in den freien Verkehr überführt wurde, kann im gesamten EU-Binnenmarkt ohne weitere Zollformalitäten gehandelt werden.
  • Österreichische Abnehmer suchen zunehmend verlässliche Zulieferer und Lohnfertiger in der Region.

Der rechtliche Rahmen

Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA)

Der Handel zwischen Bosnien und Herzegowina und der EU beruht auf dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen. Sein Handelsteil wird seit dem 1. Juli 2008 angewendet, das Abkommen selbst ist seit dem 1. Juni 2015 in Kraft. Für Exporteure bedeutet das:

  • Industriewaren mit Ursprung in Bosnien und Herzegowina können zollfrei in die EU eingeführt werden.
  • Landwirtschaftliche Erzeugnisse sind überwiegend zollfrei. Ausnahmen mit Zollkontingenten bestehen unter anderem für Rindfleisch, Zucker und Wein; für Fischereierzeugnisse gelten ebenfalls Kontingente.
  • Die Zollvorteile gelten nur, wenn die Ware Präferenzursprung hat und dies nachgewiesen wird (siehe unten).

Prüfen Sie den Zollsatz Ihrer Ware in der EU-Datenbank Access2Markets oder im Zolltarif TARIC. Dafür benötigen Sie die Zolltarifnummer (HS-Code).

Schritt für Schritt zum ersten Export

  1. Ware einreihen. Bestimmen Sie die Zolltarifnummer. Sie entscheidet über Zollsatz, Auflagen und Genehmigungen.
  2. Zollvorteil prüfen. Klären Sie in Access2Markets, ob die Ware zollfrei oder kontingentiert eingeführt werden kann und welche Ursprungsregeln gelten.
  3. Produktkonformität sichern. Die Ware muss den EU-Vorschriften entsprechen (siehe Abschnitt zu Produktvorschriften).
  4. Liefer- und Zahlungsbedingungen vereinbaren. Legen Sie Incoterms®, Zahlungsziel, Sicherheiten und Gerichtsstand schriftlich fest. Bei neuen Kunden bieten sich Vorauszahlung, Akkreditiv oder Teilzahlungen an.
  5. Ursprungsnachweis ausstellen. Für die Zollpräferenz benötigt der Importeur eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder eine Ursprungserklärung auf der Rechnung.
  6. Zollabwicklung organisieren. Jede Einfuhr in die EU erfordert eine Zollanmeldung. In der Praxis übernimmt diese eine Spedition oder ein Zolldienstleister.
  7. Steuern klären. Bei der Einfuhr fällt Einfuhrumsatzsteuer an (siehe unten).
  8. Nachbetreuung planen. Klären Sie Gewährleistung, Reklamationsabwicklung und Ersatzteile für den österreichischen Kunden.

Ursprungsnachweis

Für den zollfreien Import benötigt der österreichische Abnehmer einen Nachweis, dass die Ware in Bosnien und Herzegowina hergestellt wurde. Zwei Formen sind üblich:

  • Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, ausgestellt und abgestempelt von der Zollverwaltung Ihres Landes, pro Sendung.
  • Ursprungserklärung auf der Rechnung. Diese darf ein ermächtigter Ausführer abgeben; für Sendungen bis 6.000 Euro genügt sie auch für jeden anderen Ausführer.

Sie als Exporteur haften für die Richtigkeit. Bewahren Sie Belege zu Herkunft und Bearbeitung der Vormaterialien auf (z. B. Lieferantenerklärungen). Die genauen Regeln hängen von der Ware ab.

Dokumente-Checkliste

Dokument Wozu
Handelsrechnung Basis der Zollanmeldung; Zollwert, Ware, Lieferbedingung, Ursprungserklärung
Packliste Inhalt, Gewicht und Verpackung der Sendung
Transportdokument (z. B. CMR) Nachweis des Straßentransports
Ursprungsnachweis (EUR.1 oder Erklärung) Zollpräferenz
Zollanmeldung Überführung in den freien Verkehr
EU-Konformitätserklärung, Prüfberichte Nachweis der Produktkonformität (z. B. CE)
Gesundheits- oder Pflanzengesundheitszeugnis Nur für Lebensmittel tierischen Ursprungs, Tiere und bestimmte Pflanzen

Produktvorschriften nach Branche

Bereich Worauf Sie achten müssen
Maschinen, Elektro, Bauprodukte CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung, technische Dokumentation; Elektro- und Elektronikprodukte zusätzlich RoHS und Altgeräteregeln
Verbraucherprodukte allgemein Produktsicherheitsverordnung der EU (GPSR): Rückverfolgbarkeit, Warnhinweise und ein in der EU ansässiger Verantwortlicher für Waren aus Drittstaaten
Chemikalien und Gemische REACH- und CLP-Verordnung (Registrierung, Einstufung, Kennzeichnung)
Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs EU-Lebensmittelrecht, Kennzeichnung auf Deutsch, Rückstands- und Kontaminantenhöchstgehalte; für bestimmte Pflanzen und Früchte Pflanzengesundheitszeugnis
Lebensmittel tierischen Ursprungs Nur aus Ländern und Betrieben, die von der EU für die jeweilige Warengruppe gelistet sind; Veterinärzeugnis und Kontrolle an einer EU-Grenzkontrollstelle. Listen und Zulassungen ändern sich; vor jeder Anbahnung aktuellen Stand prüfen
Holz und Holzprodukte Nachweis legaler Herkunft und Sorgfaltspflichten nach EU-Entwaldungsverordnung (Anwendungsbeginn wurde verschoben, Stand prüfen); ggf. CITES
Textilien und Leder Faserzusammensetzung und Pflegehinweise auf Deutsch; Chemikalienbeschränkungen nach REACH
Stahl, Aluminium, Zement, Dünger CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM): Meldepflichten und Emissionsdaten; seit 2026 gilt die endgültige Phase
Verpackungen EU-Verpackungsverordnung und österreichische Verpackungsregeln: Lizenzierung bei einem Sammel- und Verwertungssystem, in der Regel über den österreichischen Importeur zu klären

Steuern und Zoll in Österreich

  • Einfuhrumsatzsteuer. Sie entspricht dem Umsatzsteuersatz, der für die Ware in Österreich gilt (20 %, 13 % oder 10 %). Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können sie als Vorsteuer geltend machen.
  • EORI-Nummer. Wer als Anmelder einführt, benötigt eine EORI-Nummer. Sie wird in Österreich bei der Zollverwaltung beantragt.
  • Lieferung „verzollt“ (z. B. DDP). Wenn Sie als Exporteur die Einfuhr in Österreich übernehmen, entstehen Pflichten zur Zoll- und Umsatzsteueranmeldung in Österreich. Klären Sie dies vorher mit Steuerberatung oder Spedition.
  • Verbrauchsteuern. Für Alkohol, Tabak, Kaffee und Mineralöl gelten zusätzliche Regeln.

Häufige Stolpersteine

  • Falsche Zolltarifnummer und dadurch falsche Zollberechnung.
  • Fehlender oder unvollständiger Ursprungsnachweis, sodass Zoll nachgefordert wird.
  • Kennzeichnung nicht auf Deutsch oder ohne Angaben zum Verantwortlichen in der EU.
  • Unklare Lieferbedingungen (Wer trägt Transport, Zoll, Risiko?).
  • Kein Ansprechpartner für Reklamationen in Österreich.

Ihre Ansprechpartner

  • Connect Srpska / Vertretungsbüro der Republika Srpska in Österreich: Partnersuche, Kontakte zu Kammern und Unternehmen, B2B-Treffen.
  • Privredna komora Republike Srpske (Wirtschaftskammer der Republika Srpska): Exportberatung, Bescheinigungen, Kontakte.
  • AußenwirtschaftsCenter Sarajevo der WKÖ und die österreichischen Wirtschaftskammern: Marktinformationen und Firmenkontakte in Österreich.
  • Zollverwaltung Österreich (BMF, Zentrale Zollauskunft): verbindliche Auskünfte zu Einreihung und Einfuhr.
  • Access2Markets (EU-Kommission): Zölle, Ursprungsregeln und Produktanforderungen nach Ware und Land.