Anreize

Investoren in der Republika Srpska können auf Ebene der Republik und der Gemeinden Anreize nutzen. Die konkreten Bedingungen ändern sich; verbindlich sind die Ausschreibungen und das Register der Anreize.

Allgemeine Rahmenbedingungen

  • Gleichbehandlung ausländischer und inländischer Investoren; ausländische Investoren können Immobilien erwerben.
  • Freier Gewinntransfer ins Ausland.
  • Befreiung von Einfuhrzoll für Sachkapital, das als Beitrag in Ausrüstung eingebracht wird (mit Ausnahmen, z. B. Personenkraftwagen).
  • Der Körperschaftsteuersatz beträgt 10 %; Investitionen in Anlagen für die Produktion können die Steuerbemessungsgrundlage mindern.
  • Investitionsschutz durch bilaterale Abkommen und die Möglichkeit einer Versicherung über MIGA.

Förderungen des Ministeriums für Wirtschaft und Unternehmertum

  • Investitionsanreiz: Kofinanzierung von Investitionsprojekten, vor allem in der verarbeitenden Industrie. Es gelten Mindestinvestitionsschwellen.
  • Anreiz für Lohnerhöhungen: Zuschuss zu Beiträgen bei steigenden Löhnen.

Weitere Anreize

  • Beschäftigung: Programme des Arbeitsamts der Republika Srpska für neu eingestellte Mitarbeiter.
  • Landwirtschaft: jährlich neu ausgeschriebene Förderungen des Landwirtschaftsministeriums.
  • Kommunale Anreize: Gemeinden bieten oft Flächen, Erleichterungen bei Abgaben und Infrastruktur.
Ein zentrales Register der Anreize und das Investitionsportal der Republika Srpska listen aktuelle Programme. Wir helfen Ihnen, die passenden zu finden.